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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

WANDERLUST 108


Veranstalter: Wanderlust Europe UG (haftungsbeschränkt), Pfuelstr. 5, 10997 Berlin


Mit dem Erwerb eines Tickets über den auf unserer Webseite www.wanderlust.com eingebundenen Online-Shop akzeptieren Sie als Ticketkäufer (nachfolgend „Besucher“, „Kunde“ oder „Ticketkäufer“) die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Wanderlust Europe UG, Pfuelstr. 5, 10997 Berlin („wir“, „uns“, „Veranstalter“). 


Ergänzend zu diesen AGB gelten die aktuellen Aushänge, insbesondere zu Covid-19, und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort sowie die aktuellen Hinweise auf der Homepage des Veranstalters unter www.wanderlust.com.



  • I.    Tickets


  1. 1.    Mit dem Kauf eines Tickets erhält der Käufer das Recht, die auf dem Ticket bezeichnete Veranstaltung zu besuchen. Tickets können ausschliesslich über den auf unserer Webseite www.wanderlust.com eingebundenen Online-Shop erworben werden. Durch den Ticketkauf über die vom Veranstalter festgelegte Anzahl an Tickets über unsere Webseite kommt ein Kaufvertrag zwischen Wanderlust und dem Kunden über die Tickets zur Veranstaltung zustande. 


  1. 2.    Jeder Ticketkäufer darf maximal sechs (6) Tickets erwerben. Sollte die Anzahl der von einem Kunden georderten Tickets sechs (6) überschreiten, behalten wir uns vor, die über diese Beschränkung hinausgehenden Bestellungen stornieren zu lassen.


  1. 3.    Durch die Bestellung von Tickets und Annahme der Bestellung durch eine Bestätigungsmail von Wanderlust kommt der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und Wanderlust zustande. Die Bestätigungsmail ist hierbei obligatorisch und wird automatisch durch das System versendet. 


  1. 4.    Der Ticketkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang der Bestätigungsmail nicht durch technische Einrichtungen (z.B. Spamfilter) verhindert wird, die im Einflussbereich des Kunden oder von ihm beauftragten Dritten (z.B. Internet Service Provider) liegen. 


  1. 5.    Maßgeblich für den tatsächlichen Ticketpreis ist der im Online-Shop von Wanderlust sowie der in der Rechnung von Wanderlust ausgewiesene Kaufpreis. 


  1. 6.    Wenn eine Zahlungsanforderung für einen Kaufpreis mangels Deckung oder Widerspruch durch z.B. die Bank oder den Payment-Provider im Rahmen eines Zahlungsvorganges zurückgegeben wird, gehen die hieraus resultierenden Kosten, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00, zu Lasten des Käufers. Es bleibt dem Käufer unbenommen, Wanderlust einen entsprechend geringeren Schaden nachzuweisen. 
  2. 7.    Sollte sich nach einer durch Wanderlust bestätigten Bestellung herausstellen, dass ein oder mehrere Tickets nicht verfügbar sind, wird der Kaufvertrag rückabgewickelt. In Folge der Rückabwicklung erhalten alle Vertragsparteien bereits erbrachte Leistungen zurück. In der Regel wird dies die Rückzahlung bereits durch den Kunden gezahlter Beträge betreffen. 


  1. 8.    Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jede gewerbliche oder kommerzielle Nutzung einschließlich des Weiterverkaufs der Tickets durch den Käufer ist unzulässig. Es ist insbesondere nicht gestattet, (a) Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, einschließlich der Verwendung als Gewinne bei Preisausschreiben und sonstigen Gewinnspielen, (b) Tickets öffentlich zum Kauf anbieten (z.B. auf Ebay) oder unter Einschaltung eines gewerblichen und nicht vom Veranstalter autorisierten Ticketvermittlers (z.B. Viagogo, StubHub), (c) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben, wobei ein Preisaufschlag von maximal 25% zum Ausgleich von Transaktionskosten gestattet ist, (d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben. 


  1. 9.    Die Weitergabe von Tickets ohne Einbeziehung dieser AGB ist unzulässig. 


  1. 10.    Ein Verstoß gegen diese Vorschriften führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit.


II.     Einlass


  1. 1.    Der Einlass zum Veranstaltungsgelände ist nur erlaubt, wenn der Besucher bei der Einlasskontrolle folgende Dokumente (kumulativ) vorweisen kann:


  1. 1)    einen negativen PCR-Test oder PoC-Antigen-Test (Schnelltest), der nicht älter als 24 Stunden ist (Nachweis für negatives Testergebnis in der Corona Warn-App oder Luca App ist ausreichend), 
  2. 2)    gültiges personalisiertes Ticket und
  3. 3)    gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass). 


Der Einlass zum Veranstaltungsgelände wird grundsätzlich verweigert, wenn (i) der auf dem Ticket vermerkte Inhaber nicht personenidentisch mit dem amtlichen Lichtbildausweis oder dem Nachweis nach lit. a) ist und/oder (ii) nicht alle Dokumente vorgezeigt werden.


Darüber hinaus sind Inhaber von Tickets zum Besuch der Veranstaltung nur berechtigt, wenn sie (i) keine vom Robert Koch-Institut genannten COVID-19-Symptome aufweisen (also nicht an unspezifischen Allgemeinsymptomen, wie z.B. Fieber, Muskelschmerzen, Durchfall, oder an akuten respiratorischen Symptomen, wie z.B. Husten, Schnupfen erkrankt ist) und (ii) nicht aus anderen rechtlichen Gründen daran gehindert sind, z.B. weil für sie eine Quarantäne-Pflicht besteht. Diese Ticketinhaber sind verpflichtet, der Veranstaltung fernzubleiben.


Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund behördlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen, bestimmte Informationen, z.B. kürzlicher Aufenthalt des Ticketinhabers in einem Risikogebiet der Corona-Pandemie, für den Zutritt zum Veranstaltungsgelände verlangt werden, ist der Ticketinhaber verpflichtet, diese Informationen dem Veranstalter auf Anforderung im Einklang mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unverzüglich mitzuteilen. Wenn der Ticketinhaber die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Veranstalter den Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigern. In diesem Fall können der Kunde und der Veranstalter vom Vertrag über das betroffene Ticket für die Veranstaltung zurücktreten. Der Kunde erhält in diesem Fall den entrichteten Preis für die Eintrittskarte erstattet.


2.    Das Ticket ist nach Entwertung nicht mehr übertragbar. Bei Verlust des Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz. Beim erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes wird das Ticket entwertet und ein Bändchen angelegt. Beim Wiederbetreten des Veranstaltungsgeländes oder nach Aufforderung durch das Ordnungspersonal ist das Bändchen vorzuzeigen. Unverschlossene, zerrissene, verlorengegangene oder stark beschädigte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz.


3.    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern aus wichtigem Grund den Einlass zu verwehren. In diesem Fall hat der Besucher das Recht auf Erstattung des Nennwerts des Tickets, es sei denn die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grund ist in der Person des Besuchers begründet. Ein darüberhinausgehender Schadensersatz-anspruch ist ausgeschlossen. Es sei denn, dem Veranstalter kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden.


4.    Über die Gestattung von Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände wird im Zweifelsfall vom Ordnungspersonal oder eine durch den Veranstalter als solche berechtigte Person entschieden.


5.    Das Mitbringen von Tieren, insbesondere von Hunden, auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.


6.    Jeglicher Handel von Waren ist dem Besucher ohne vorherige, eindeutige Erlaubnis seitens des Veranstalters untersagt. Insbesondere gilt dies für Getränke, Nahrungsmittel und Campingartikel. Die Mitnahme von größeren Mengen alkoholischer Getränke kann durch das Sicherheitspersonal oder einer durch den Veranstalter benannten Person untersagt werden, sollte der Verdacht bestehen, dass diese nicht zum Eigenkonsum vorgesehen sind.


7.    Verstößt der Besucher gegen eine oder mehrere Bedingungen oder liegt ein wichtiger Grund in der Person des Besuchers vor, z.B. bei offensichtlichen Krankheitssymptomen oder wenn der Besucher gegen zwingende Bestimmungen des Schutz- und Hygienekonzepts verstößt, ist der Veranstalter oder eine von ihm beauftragte Person berechtigt, diesen Besucher, in schwerwiegenden Fällen auch ohne jegliche Verwarnung, vom Veranstaltungsgelände zu verweisen und dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall verlieren das Ticket und das Bändchen ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises wie auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen. Ferner behält sich der Veranstalter das Recht vor, in besonders schweren Fällen den Besucher strafrechtlich zu verfolgen und Anzeige zu erstatten.


III.    Gesundheit & Covid-19


  1. 1.    Die Gesundheit unserer Besucher ist uns wichtig. Covid-19 oder der COVID-19 Virus ist eine Infektionskrankheit, die zu schweren und potenziell tödlichen Erkrankungen führen kann. Es besteht ein Übertragungsrisiko in jeder Umgebung, in der Menschen zusammenkommen. 


  1. 2.    Wir werden Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten. Insbesondere wird ein an die zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie die dynamische tatsächliche Infektionslage angepasstes Schutz- und Hygienekonzepts gelten. Besucher können sich vor dem Besuch der Veranstaltung direkt an den Veranstalter wenden, um weitere Informationen über die Schutzmaßnahmen zu erhalten, die dort getroffen werden. Das Schutz- und Hygienekonzepts wird auch auf der Internetseite unter www.wanderlust.com veröffentlicht. Der Besucher erkennt an, dass aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund behördlich vorgegebener Weisungen bzw. Anordnungen im Zusammenhang mit dem Zutritt zum und dem Aufenthalt im Veranstaltungsbereich, zusätzliche Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen auch kurzfristig Geltung erlangen können. Diese werden ihm mitgeteilt und sind ab Bekanntgabe zwingend zu beachten.


  1. 3.    Es wird von jedem Besucher erwartet, dass er sich an alle Verordnungen, Empfehlungen und Vorgaben der zuständigen Behörden hält und alle Anweisungen, die von uns und unseren Mitarbeitern gegeben werden, befolgt, um Übertragungen zu verhindern. Der Besucher wird insbesondere in den im Schutz- und Hygienekonzept genannten und/oder in den auf dem Veranstaltungsgelände entsprechend gekennzeichneten Bereichen (i) die Abstandregeln einhalten und (ii) einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Verstößt ein Käufer bzw. Inhaber einer Eintrittskarte gegen das vorgenannte Schutz- und Hygienekonzept, ist der Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte verpflichtet, die Veranstaltung auf Weisung unseres Personals unverzüglich zu verlassen. Der Kaufpreis für die Eintrittskarte wird in diesem Fall nicht erstattet.


  1. 4.    Der Ticketinhaber ist im Falle eines positiven SARS-CoV-2-Testergebnisses verpflichtet, (i) nicht beim Veranstaltungsgelände zu erscheinen und (ii) sich umgehend zu isolieren und spätestens am Folgetag einem PCR-Test zu unterziehen. 


IV.     Hausordnung


  1. 1.    Den Anweisungen des Ordnungspersonals oder anderen vom Veranstalter erkennbar zur Wahrnehmung des Hausrechts beauftragten Personen ist jederzeit Folge zu leisten.


  1. 2.    Beim Betreten des Veranstaltungsgelände können vom Ordnungspersonal Sicherheits-kontrollen in Form von Leibes- und Taschenvisitationen vorgenommen werden.


  1. 3.    Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen berechtigt, diesen Besucher, in schwerwiegenden Fällen auch ohne jegliche Verwarnung, vom Veranstaltungsgelände zu verweisen und dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall verliert das Ticket sowie das Bändchen die Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises wie auch auf Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen. Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände


•     gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt,

•     strafbare Handlungen begeht (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogenbesitz und -handel, sexuelle Nötigung, Beleidigung oder Umweltverschmutzung),

•     ausländerfeindliches, sexistisches oder in sonstiger Weise diskriminierendes Verhalten an den Tag legt,

•     Zelte, Bühnen, Toiletten oder fremdes Eigentum besprüht, beklebt, beschmiert oder anderweitig mutwillig beschädigt,

•     durch sein Verhalten die Gesundheit oder das Eigentum Anderer gefährdet (z.B. Ausübung körperlicher Gewalt, Werfen von Gegenständen auf Besucher oder Bühnen, Beklettern der Bühnen, Traversen, Lautsprecherboxen oder Zelte sowie Stagediving, Pogen und Crowdsurfing),

•     gegen die Anweisungen des Ordnungspersonals handelt,

•     in für ihn gesperrte und entsprechend gekennzeichnete Bereiche (z.B. Backstage-, KünstlerInnen- und Bühnenbereiche) eindringt,

•     ohne Zustimmung des Veranstalters gewerblichen Handel auf dem Veranstaltungsgelände betreibt sowie

•     wild uriniert.


  1. 4.    Mutwillige Beschädigungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und angrenzenden Waldstücken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.


  1. 5.    Das gewerbliche Sammeln von Wertstoffen, insbesondere Pfandflaschen, auf dem Veranstaltungsgelände ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters erlaubt. Jeder Verstoß gegen dieses Verbot kann mit dem sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände geahndet und strafrechtlich verfolgt werden.


  1. 6.    Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit dem Kauf des Tickets willigt der Besucher der Anfertigung von Aufnahmen und der seitens des Besuchers unentgeltlichen Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Film- und Tonaufnahmen sowie der kommerziellen Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein, die vom Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen während der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände erstellt werden. Dies schließt beispielsweise auch die anschließende Verwendung auf der Internetseite sowie sozialen Medien, im Programmheft für Folgeveranstaltungen, auf Flyern und Plakaten und in Presse-berichten des Veranstalters ein. 


  1. 7.    Fotografieren für den privaten, nichtkommerziellen Gebrauch mit analogen und digitalen Kleinbildkameras ohne Wechselobjetive und mit Handykameras ist generell gestattet. Ton- und Filmaufnahmen von den auf der Veranstaltung auftretenden KünstlerInnen sind während der Dauer der Veranstaltung, auch für den persönlichen Gebrauch, verboten.


  1. 8.    Auf und um das Veranstaltungsgelände können sicherheitstechnische Aufnahmen angefertigt werden, die zur Sicherheit der Besucher und zur Kriminalitätsprävention durchgeführt werden. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgelände willigt der Besucher hierin ein. 


  1. 9.    Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Veranstaltungs-geländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Ticketpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen ist unmittelbar Folge zu leisten.


  1. 10.    Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.


V.     Haftung


  1. 1.    Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, gesetzlicher Vertreter des Veranstalters, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“). Soweit keine vorsätzliche und grob fahrlässige Vertrags-verletzung vorliegt, ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 


  1. 2.    Die Haftung des Veranstalters wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie, für arglistig verschwiegene Mängel sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.


  1. 3.    Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.


  1. 4.    Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen zugunsten des Veranstalters bleiben von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.


  1. 5.    Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.


  1. 6.    Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2-Virus lässt sich nicht vollständig ausschließen. Die vom Veranstalter getroffenen Maßnahmen, insbesondere das bei der Veranstaltung geltende Schutz- und Hygienekonzept sollen die Gefahr von Ansteckungen von Besuchern und Dritten mit dem SARS-CoV-2-Virus auf ein vertretbares Maß reduzieren. Die Gefahr einer SARS-CoV-2-Infektion im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diese Gefahr ist dem Kunden und/oder dem Besucher bewusst. Daher ist die Haftung des Veranstalters für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Besuchers, die sich trotz Umsetzung des Hygienekonzepts durch eine SARS-CoV-2-Infektion im Zusammenhang mit der Veranstaltung ergeben, ausgeschlossen, dies gilt nicht bei Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln oder Unterlassen entstehen.


  1. 7.    Der Besucher ist sich im Klaren darüber, dass von lauter Musik eine Gefährdung für seine Gesundheit ausgehen kann. Der Besucher hat selbst darauf zu achten, dass er sich in einem für ihn zuträglichen Maße Schalleinwirkungen aussetzt. Eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecherboxen ist daher zu vermeiden. Entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Ein Gehörschutz (z.B. Earplugs) wird im Veranstaltungsbereich, insbesondere in der Nähe der Bühnen, dringend empfohlen. Die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Regelungen bleibt unberührt.


VI.     Gewinnspiele


  1. 1.    Die Gewinner von Verlosungen, die auf unseren Social-Media-Kanälen stattfinden, werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und per Direct Message benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner 72 Stunden nach Gewinnbenachrichtigung nicht zurück, wird der Gewinn neu verlost. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.


  1. 2.    Der Rechtsweg und die Barauszahlungen des Gewinns sind ausgeschlossen. Teil-nahmeschluss ist jeweils direkt beim Gewinnspiel vermerkt


VII.     Datenschutz


  1. 1.    Ergänzend zu unserer Datenschutzerklärung gelten die folgenden Bestimmungen („COVID-19-Datenschutzerklärung“). Bei Widersprüchen mit unserer allgemeinen Datenschutzerklärung geht die COVID-19-Datenschutzerklärung vor.


  1. 2.    Der Veranstalter verarbeitet im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung, einschließlich des Ticketverkauf, im Vergleich zur Durchführung von Veranstaltungen vor der Corona-Pandemie die folgenden zusätzlichen personen-bezogenen Daten von Besuchern zur Verarbeitung gem. den COVID-19-Bedingungen:


Käufer: Name, Vorname, Telefon-/Mobilnummer sowie E-Mail und Adresse.

Ticketinhaber: Name, Vorname, Geburtsdatum. 


Wir verarbeiten auch diese zusätzlichen personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser zusätzlichen personenbezogenen Daten ist Artikel 6 Abs. 1 lit. a) sowie lit. b) EU-DSGVO.


  1. 3.    Die Verarbeitung der genannten zusätzlichen personenbezogenen Daten erfolgt zur Abwicklung der Kaufverträge über Tickets, zur Abrechnung, Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Beantwortung Ihrer Anfragen (z. B. per E-Mail) im Zusammenhang mit unserer Geschäftsbeziehung betreffend die Veranstaltung. Außerdem willigen Sie ausdrücklich ein, Ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung über den Ticketpartner zur Verfügung zu stellen.


  1. 4.    Wenn Sie bei der Einlasskontrolle zur Veranstaltung das Testergebnis, den Impf-ausweis bzw. sonstigen schriftlichen oder elektronischen Impfnachweis, das personalisierte Ticket und den Personalausweis vorzeigen, speichern wir nur das Ticket. Daten zum Testergebnis, Impf- und/oder Genesenenstatus oder Personal-ausweis speichern wir nicht. 


  1. 5.    Wir geben die für die Personalisierung der Tickets erhobenen Daten nicht an Dritte weiter.


  1. 6.    Wenn der Ticketinhaber bei einer Teststation einen SARS-CoV-2-Antigen-Test durchläuft, geschieht dies auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Ticketinhaber und der Teststation. Wir sind nicht Partei dieser Vereinbarung und auch nicht datenschutzrechtlich Verantwortlicher hinsichtlich der von der Teststation erhobenen Daten. Die Teststation übermittelt keine personen-bezogenen Daten an uns.


VIII.     Ergänzungen und Änderungen


Der Veranstalter ist bei einer Veränderung der Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Frist von drei (3) Tagen oder aus wichtigem Grund, z.B. im Falle behördlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, auch bis unmittelbar vor Durchführung der Veranstaltung, im Voraus zu ändern, sofern dies für den Besucher zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Besucher bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Besucher nicht innerhalb der jeweiligen Frist nach Zugang den Änderungen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Veranstalter hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen.



Stand: Juli 2021